Die besondere Lernleistung

Es besteht die Möglichkeit eine besondere Lernleistung, quasi als 5. Abiturfach, in die Abiturprüfung miteinzubringen. Die Absicht eine besondere Lernleistung zu erbringen muss spätestens zu Beginn der Q2 erklärt werden.
„Die besondere Lernleistung bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, freiwillig und über den Unterricht hinaus einen besonderen Begabungs- und Interessenschwerpunkt zu verfolgen, sodass ihre wissenschaftspropädeutische Kompetenz erhöht und ihre Selbständigkeit und Kreativität gefördert werden.“ (Schulministerium-NRW)
Das Merkblatt und die pdf-Datei informieren über die Regelungen und die Durchführung einer besonderen Lernleitstung.

Informationen zur besonderen Lernleistung als PDF-Datei.

Info des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II/Merkblaetter/Merkblatt-zur-besonderen-Lernleistung.pdf