In der Sekundarstufe II richten sich die Grundsätze nach den im Schulgesetz (§48), der APO-GOSt und den im Lehrplan (Kapitel 4) vorgeschriebenen Kriterien.
Insbesondere die in den (verbindlichen) Lehrplänen näher beschriebenen Kriterien dienen vereinbarungsgemäß im Fach Chemie als Grundlage der Bewertung. Die im Weiteren aufgeführten Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern erklärt und an Beispielen besprochen.
Transparenz in der Leistungsbewertung ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Besondere Vereinbarungen werden für die Anzahl und Dauer der Klausuren getroffen.
Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“
• Beiträge zum Unterrichtsgespräch
• Versuchsvorbereitung, -durchführung, -sprotokoll
• Hausaufgaben
• Referat
• schriftliche Übungen
Für die Bewertung der „Sonstigen Mitarbeit“ gelten die in der APO-GOSt/Schulgesetz näher beschriebenen Kriterien.
Beurteilungsbereich „Klausuren“
Finden in einer Jahrgangsstufe Kurse parallel statt, so sollen nach Möglichkeit gemeinsame Klausuren erstellt werden. Bei der Gewichtung orientiert sich die Fachgruppe an den durch das Zentralabitur vorgegebenen (prozentualen) Abstufungen. Erstellte Klausuren einschließlich des Erwartungshorizonts werden unter den Fachkolleginnen und Fachkollegen ausgetauscht.
Einführungsphase | GK | 90 Minuten |
Qualifikationsphase I | LK | 180 Minuten |
GK | 135 Minuten | |
Qualifikationsphase II.I | LK | 200 Minuten |
GK | 135 Minuten | |
Qualifikationsphase II.II | LK | 255 Minuten |
GK | 180 Minuten |