In der Sekundarstufe II richten sich die Grundsätze nach den im Schulgesetz (§48), der APO-GOSt und den im Lehrplan (Kapitel 4) vorgeschriebenen Kriterien.


Insbesondere die in den (verbindlichen) Lehrplänen näher beschriebenen Kriterien dienen vereinbarungsgemäß im Fach Chemie als Grundlage der Bewertung. Die im Weiteren aufgeführten Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern erklärt und an Beispielen besprochen.
Transparenz in der Leistungsbewertung ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Besondere Vereinbarungen werden für die Anzahl und Dauer der Klausuren getroffen.

Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“

•    Beiträge zum Unterrichtsgespräch
•    Versuchsvorbereitung, -durchführung, -sprotokoll
•    Hausaufgaben
•    Referat
•    schriftliche Übungen
Für die Bewertung der „Sonstigen Mitarbeit“ gelten die in der APO-GOSt/Schulgesetz näher beschriebenen Kriterien.

Beurteilungsbereich „Klausuren“

Finden in einer Jahrgangsstufe Kurse parallel statt, so sollen nach Möglichkeit gemeinsame Klausuren erstellt werden. Bei der Gewichtung orientiert sich die Fachgruppe an den durch das Zentralabitur vorgegebenen (prozentualen) Abstufungen. Erstellte Klausuren einschließlich des Erwartungshorizonts werden unter den Fachkolleginnen und Fachkollegen ausgetauscht.
 

Einführungsphase GK 90 Minuten
Qualifikationsphase I LK 180 Minuten
  GK 135 Minuten
Qualifikationsphase II.I LK 200 Minuten
  GK 135 Minuten
Qualifikationsphase II.II LK 255 Minuten
  GK 180 Minuten

Schulinternes Curriculum

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Krankmeldung

Um die Krankmeldung Ihres Kindes in der Sekundarstufe I und jetzt auch für die Oberstufe zu vereinfachen, haben wir hier ein Online-Formular für Sie bereitgestellt.
In jedem Fall wünschen wir schon mal "Gute Besserung!".

Formular aufrufen