Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Leistungsbewertung werden im §48 SchulG und in §6 APO-SI festgelegt.
Sie bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Chemie sind alle von den Schülerinnen und Schülern im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Dazu wird den Schülerinnen und Schülern hinreichend Möglichkeit gegeben, die gewünschten Kompetenzen im angestrebten Maße zu erwerben. Der Unterricht und die Lernerfolgsüberprüfungen werden so angelegt, dass sie den Lernenden Erkenntnisse über individuelle Lernentwicklung ermöglichen und den Lehrenden eine Rückkopplung über Zielsetzungen und Methoden ihres Unterrichts bieten. Die Beurteilung der Leistungen wird mit der Feststellung des bereits erreichten Lernstandes sowie mit Hinweisen für das individuelle Weiterlernen verbunden. Konzeptbezogene Kompetenzen werden dabei in gleicher Weise berücksichtigt wie prozessbezogene. Die vielfältigen Beobachtungen zur Leistungsbewertung der Lernenden erfassen Qualität, Quantität und Kontinuität der Beiträge zum Unterricht und berücksichtigen sowohl schriftliche, mündliche als auch praktische Arbeiten. Die Kompetenzerwartungen und Kriterien der Bewertung werden den Schülerinnen und Schülern erklärt und mit ihnen besprochen. Transparenz in der Leistungsbewertung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen. Die Beiträge zur Leistungsbewertung ergeben sich aus den konkreten Aufgabenstellungen und dem Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit. Sie stellen in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers oder einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern dar. Solche Unterrichtsbeiträge sind zum Beispiel:

  • Mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen
  • Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagramme
  • Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten unter korrekter Anwendung der Fachsprache
  • Selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten
  • Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbstständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit bei der Durchführung
  • Erstellen von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben,
  • Untersuchungen und Experimenten,
  • Präsentationen, Protokolle, Lernplakate,
  • Modelle Erstellen und Vortragen eines Referates
  • Ordentliches und systematisches Führen eines Arbeitsheftes bzw. einer Arbeitsmappe
  • Erstellen eines Lerntagebuchs oder Portfolios
  • Selbstständige Recherche zu fachbezogenen Themen
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit in unterschiedlichen Teams
  • Beiträge zur Gruppenarbeit
  • Kurze schriftliche Übungen

Darüber hinaus finden die Kontinuität unterrichtsbezogener Mitarbeit und die produktive Mitgestaltung der Lernprozesse ebenso Berücksichtigung wie das verlässliche Anfertigen der Hausarbeiten. Unterrichtsbeiträge auf der Basis von Hausaufgaben können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.

Krankmeldung

Um die Krankmeldung Ihres Kindes in der Sekundarstufe I und jetzt auch für die Oberstufe zu vereinfachen, haben wir hier ein Online-Formular für Sie bereitgestellt.
In jedem Fall wünschen wir schon mal "Gute Besserung!".

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