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Liebe Eltern,  
mit der Schulmail vom 06.10.2021 hat uns das Schulministerium über die Regelungen informiert, die nach den Herbstferien an den Schulen gelten werden.

Testungen zum Schulbeginn
Das  Wichtigste  vorab:  Am  ersten  Schultag  nach  den  Herbstferien  (25.  Oktober  2021)  werden  zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich  der Grund- und Förderschulen Testungen  für Schülerinnen  und  Schüler  durchgeführt,  die  nicht  immunisiert  (geimpft  oder  genesen)  sind oder  die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.
 
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in der Schule durchgeführten Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.

Testungen während der Herbstferien
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.
 
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist  bereits  Bestandteil  der  ab  dem  1.  Oktober  2021  gültigen  Fassung  der  Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen  in  den  Ferien  einen  aktuellen  negativen  Test. Dieses  führt zu  vermehrten Tests bei  Freizeitaktivitäten  in  den  Ferien  und  damit  zu  einer  insgesamt  besseren  Überwachung  der Infektionslage.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei  der  Wiedereinreise  nach  Deutschland  eine  Testpflicht  (§  5  Coronavirus-Einreiseverordnung). Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid- 19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete).
 
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die  Bürgertests  werden  ab  dem  11.  Oktober  2021  grundsätzlich  kostenpflichtig.  Für  Kinder  und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht  geimpften  Kinder  und  Jugendlichen.  Daher  geben  wir  als  Schulleitung  an  alle  Eltern  und Verantwortlichen den Appell des Schulministeriums weiter: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt,  zumindest in  den letzten Tagen vor  Schulbeginn zur  Sicherheit  einmal  testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern  feststellen.  Für  Lehrkräfte  und  das  sonstige  schulische  Personal  gilt  das  ohnehin.  Vor  dem  Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im  Außenbereich  der  Schule  besteht  bereits  heute  keine  Maskenpflicht  mehr.  Eine  Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen voraussichtlich in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
 
„Ankommen und Aufholen“
Zu  Beginn  des  Schuljahres  haben  wir  Sie  über  die  Bausteine  des  Programms  „Ankommen  und Aufholen“  informiert.  Noch  während  der  Sommerferien  werden  Mittel  in  Höhe  von  insgesamt  180 Millionen  Euro  über die  Bezirksregierungen  als  „Extra-Geld“  den  Schulträgern  bereitgestellt (Schulträgerbudget, Schulbudget und Bildungsgutscheine). Auf der Seite des Schulministeriums heißt es dazu:

„Mindestens 30 Prozent der Gesamtfördersumme werden den Schulen unmittelbar zur Verfügung gestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite
umzusetzen.
Beispiele hierfür können sein:
- Besuche außerschulischer Lernorte,
- Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken (z. B. mit Unterstützung von Dienstleistern),
- ergänzende Lernförderung durch externe Dienstleister,
- die Anschaffung von Fördermaterialien,
- der Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme, oder auch
- die Förderung von Projekten wie 'Schüler helfen Schülern'.“

Unser  Schulträger  hat  allerdings  entschieden,  dass  das  Geld  nicht  unmittelbar  auf  die  Konten  der Schulen überwiesen wird. Stattdessen verbleibt  das Geld beim Schulträger. Die Schulen können erst nach  der  Ratssitzung  am  15.11.2021  Bestellungen  aufgeben,  die  Rechnungen  sind  beim  Schulträger einzureichen und werden aus dem Budget bezahlt. Bei Einzelanschaffungen im Wert von über 250,- € erfolgt die Beschaffung durch die SBO. Deshalb dürfen wir Sie noch um etwas Geduld bitten, bis auch bei uns die ersten Fördermittel eingesetzt werden können.

Wie  in  den  beiden  vorangegangenen  Schuljahren  bestimmen  die  Pandemiebedingungen  unsere grundlegenden Entscheidungen. Impfungen, Testungen oder Maskenpflicht sind Themen, die kontrovers diskutiert werden. Viele Entscheidungen werden uns aus dem Schulministerium abgenommen,  andere  liegen  in  der  Verantwortung  des  Schulträgers.  Seien  Sie  versichert,  dass  die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten richtungsweisend für unser Schulleitungshandeln war  und  auch  bleiben  wird.  Deshalb  wünschen  wir  Ihnen  und  Ihren  Kindern  auch  unter  weiterhin schwierigen  Rahmenbedingungen  erholsame  Ferien.  Wir  freuen  uns  auf  ein  gesundes  Wiedersehen nach den Herbstferien 2021.
 
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Bleckmann und Sabine Schmidt Rosner

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25 Mär 2024;
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Krankmeldung

Um die Krankmeldung Ihres Kindes in der Sekundarstufe I und jetzt auch für die Oberstufe zu vereinfachen, haben wir hier ein Online-Formular für Sie bereitgestellt.
In jedem Fall wünschen wir schon mal "Gute Besserung!".

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